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Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes für die Haltung von Hunden

§ 11 Tierschutzgesetz: Alles Wichtige zur Hundehaltung und Sachkundeprüfung

Einleitung

Wer Hunde gewerbsmäßig hält oder betreut, steht unter strengen gesetzlichen Anforderungen gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes. Diese Vorschriften schützen das Wohl der Tiere und stellen sicher, dass Halter über ausreichende Sachkunde verfügen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die gesetzlichen Grundlagen, praktische Tipps zur Einhaltung und wie Sie die Sachkundeprüfung erfolgreich absolvieren können.


Was regelt § 11 des Tierschutzgesetzes?

Gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes benötigen Personen, die gewerbsmäßig Tiere halten oder betreuen, eine behördliche Erlaubnis. Dies betrifft vor allem:

  • Hundetrainer und Hundeschulen
  • Tierheime und Tierauffangstationen
  • Hundepensionen und Tagesstätten
  • Hundezüchter und -vermittler
  • Hundesalons und Heilpraktiker für Hunde

Der Begriff „gewerbsmäßig“ umfasst dabei Tätigkeiten, die regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt werden, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

So erhalten Sie die Erlaubnis:

  1. Antrag beim Veterinäramt:
    Reichen Sie einen Antrag bei Ihrem örtlichen Veterinäramt ein.
  2. Nachweis der Sachkunde:
    Legen Sie eine Prüfung ab oder weisen Sie durch eine relevante Ausbildung Ihre Fachkenntnisse nach.
  3. Überprüfung der Haltungseinrichtungen:
    Ihre Räumlichkeiten werden auf Einhaltung der Tierschutzstandards geprüft.

Haltungsvorschriften nach § 11 Tierschutzgesetz

Die Haltung von Hunden muss artgerecht erfolgen. Hier sind die wichtigsten Vorschriften:

  1. Artgerechte Unterbringung
    Hunde benötigen ausreichend Platz, eine angemessene Ausstattung sowie hygienische Bedingungen.
    Mehr dazu erfahren Sie hier.
  2. Versorgung und Pflege
    Tiere müssen täglich versorgt werden, einschließlich hochwertigem Futter und tierärztlicher Betreuung.
    Lesen Sie mehr über hochwertiges Hundefutter.
  3. Soziale Bedürfnisse
    Hunde, die in Gruppen gehalten werden, benötigen sozialen Kontakt. Isolation sollte vermieden werden.
  4. Vermeidung von Leiden
    Maßnahmen gegen Schmerzen, Stress und Krankheiten müssen umgesetzt werden.
  5. Sachkunde und Qualifikation
    Personen, die Hunde gewerbsmäßig halten, müssen geschult und qualifiziert sein.
  6. Dokumentation und Nachverfolgung
    Halter müssen Aufzeichnungen über Pflege, Ernährung und gesundheitliche Maßnahmen führen.

Tipps zur Reduzierung der Kosten für die Sachkundeprüfung

Der Sachkundenachweis kann mit Kosten verbunden sein. So minimieren Sie diese Belastung:

  1. Berufsausbildung nutzen:
    Eine einschlägige Ausbildung, z. B. als Tierarzt, kann Sie von der Prüfungspflicht befreien.
  2. Angebote vergleichen:
    Holen Sie verschiedene Angebote ein, um die günstigste Option zu wählen.
  3. Finanzierungsmöglichkeiten prüfen:
    Viele Anbieter bieten Ratenzahlungen für die Sachkundeprüfung an.
  4. Rückstellungen bilden:
    Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung der Kosten.
  5. Zusätzliche Einnahmen generieren:
    Tätigkeiten wie Reico-Vertrieb können zusätzliche Einnahmen schaffen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was bedeutet § 11 Tierschutzgesetz für Hundezüchter?

Hundezüchter benötigen eine behördliche Erlaubnis und müssen ihre Sachkunde nachweisen. Dazu gehört eine artgerechte Haltung und Pflege der Tiere.

Wie beantrage ich die Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz?

Wenden Sie sich an Ihr örtliches Veterinäramt. Sie benötigen Nachweise zur Qualifikation und geeignete Haltungseinrichtungen.

Welche Kosten entstehen für die Sachkundeprüfung?

Die Kosten variieren je nach Anbieter. Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie Finanzierungsmöglichkeiten.

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